Änderung im KfW Zuschuschussprogramm für Einbruchschutz
Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen 4 Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus. Ab dem 21.03.2017 gelten neue Förderbedingungen:
– Ab 21. März gelten neue Förderbedingungen
– Mindestinvestitionssumme sinkt auf 500 Euro
– Zuschüsse ab 50 Euro bis maximal 1500 Euro möglich
– Online Beantragung über KfW-Zuschussportal
Den gesamten Artikel finden Sie hier: http://www.bmub.bund.de